Informationen gemäß Offenlegungsverordnung
Informationen gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environmental, Social und Governance – ESG), deren Eintreten tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Kapitalanlage haben kann.
Die GLOBAL Vermögenspartner GmbH berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihres allgemeinen Investment- und Risikomanagementprozesses, soweit diese für die jeweilige Anlageentscheidung wirtschaftlich relevant erscheinen.
Die Berücksichtigung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Analyse möglicher finanzieller Auswirkungen auf die jeweilige Kapitalanlage.
Keine Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI)
Die GLOBAL Vermögenspartner GmbH berücksichtigt derzeit die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – PAI) gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 nicht.
Grund hierfür sind insbesondere Einschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit der hierfür erforderlichen Daten sowie Unterschiede bei Bewertungsmethoden und Datenstandards.
Die GLOBAL Vermögenspartner GmbH überprüft diese Einschätzung regelmäßig und beobachtet die regulatorischen Entwicklungen fortlaufend.
Klassifizierung der angebotenen Dienstleistungen
Die von der GLOBAL Vermögenspartner GmbH angebotene Finanzportfolioverwaltung verfolgt kein nachhaltiges Anlageziel im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088.
Ferner werden keine ökologischen oder sozialen Merkmale im Sinne der Artikel 8 oder 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 beworben.
Die angebotene Dienstleistung ist daher als Finanzprodukte gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 einzuordnen.
Keine nachhaltigen Investitionen
Im Rahmen der von der GLOBAL Vermögenspartner GmbH angebotenen Finanzportfolioverwaltung werden keine nachhaltigen Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 angestrebt.
Es besteht insbesondere keine Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestanteils nachhaltiger Investitionen oder eines Mindestanteils taxonomiekonformer Investitionen gemäß der Verordnung (EU) 2020/852.
Weitere Informationen
Die GLOBAL Vermögenspartner GmbH überprüft diese Offenlegungen regelmäßig und passt sie an, sofern sich regulatorische Anforderungen oder die angebotenen Dienstleistungen wesentlich ändern.
Stand: 01.07.2026